auch schlafen ist eine form der kritik

Sanos, Classice, nunc nega poetas.

Geistiges Eigentum (Motto: Nur echt mit großem E) wird vorgeschoben, gemeint ist in den meisten Fällen aber das Verwertungsrecht. Eines meiner Lieblingsthemen.

Es ist schon erhellend, wenn man hin und wieder innehält und inmitten dieses ganz normalen Wahnsinns in längst vergangene Epochen absteigt und versucht, in Erfahrung zu bringen, woher das denn eigentlich alles kommt, worauf es fußt und vor allem: was davor Usus war. Und ganz unweigerlich, ohne, dass man sich dagegen wehren könnte, zieht man Vergleiche. Sieht Wiederspiele. Dabei ist es ganz gleich, ob diese, einer harten wissenschaftlichen Untersuchung ausgesetzt, Bestand haben könnten. Es ist einfach eine reizvolle, eine poetisierte Gedankenwelt. Darüberhinaus ein anregend-perspektivisches Zurechtrücken.

Nach dem skizzenhaften Ausflug ins Mittelalter, ein ebensolcher in die Antike:

Gemäß der Vorstellung, der Dichter verdanke sein Werk einer göttlichen Inspiration und habe diese verantwortlich zu vermitteln, gestand man dem Dichter die alleinige Entscheidung darüber zu, wann das Werk bereit und reif sei, der Öffentlichkeit übergeben zu werden. Dann galt das Werk als Allgemeingut. Über diesen Zeitpunkt hinaus hatte der Urheber keine Ansprüche zu stellen.

Dortmund, A.: Römisches Buchwesen um die Zeitenwende, 2001

Na, möchte man da nicht sogleich manch vermeintlich modernen Menschen laut Publikationsfreiheit entgegenrufen? Sicher, ein Verlagsrecht, ein altes Ungetüm, wie wir es heutzutage noch erleben (müssen), gab es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Wie auch? Es war schlicht nicht nötig, noch hätte es irgendeinen Nutzen gehabt. Denn die Verbreitung von Werken, von Büchern, funktionierte neben Buchhändlern und Verlegern (eine klare Abgrenzung fällt schwer, ebenso wie deren Aufgabe, Arbeitsablauf, Wirtschaftlichkeit– aber vor allem Bedeutung für die Buchverbreitung nicht mit der heutigen Ausprägung zu verwechseln bzw. gleichzusetzen ist) in erster Linie ganz naheliegend mittels persönlicher Abschriften. Also durch die eigenhändige oder fremde Kopie der Textvorlage. Eine wunderhübsche Vorvariante der Privatkopie, wenn man so will. Ohne den mitunter störenden privaten Teil. Die Texte wurden herumgereicht, sie wurden an Freunde verschenkt.

Und der Autor, dieser den urgöttlichen Geist ans Tageslicht Hebende? Seine Sorge hinsichtlich der sich im Umlauf befindlichen Kopien war rein kreativer und moralischer, nicht monetärer Natur (keine Quelle verweist darauf, dass der Autor am Gewinn des Verkaufes seiner Werke auch beteiligt wurde). Die moralische Seite bezieht sich auf die zu allen Zeiten existierenden, potentiellen Plagiatoren. Martial schrieb diesbezüglich beißend (Mart. I 29):

Fama refert nostros te, Fidentine, libellos
non aliter populo quam recitare tuos.
Si mea uis dici, gratis tibi carmina mittam:
si dici tua uis, hoc eme, ne mea sint.

Fidentin, die Gerüchte erzählen, du trägst meine Verse / vor dem Publikum vor, als gehörten sie dir. / Lässt du als mein sie gelten, so sende ich dir Gedichte umsonst. / Willst du sie als dein gelten lassen, bitte, so kauf mir das ab!

Die kreative Sorge bezieht sich auf die textliche Unversehrtheit. Der händischen Abschrift wohnt schließlich immer die Gefahr inne, während der Übertragung, ob nun wissentlich oder unbewusst, einen hinsichtlich der Originalfassung fehlerhaften Text zu produzieren. Wie ging der Autor damit um? Von Plinius ist überliefert, dass er auf Bitten eines Freundes hin für einen Dritten die (unentgeltlichen) Abschriften seiner eigenen Werke durchsah, um, wie er sagte, diesem einen Dienst zu erweisen und ihm so eine angenehmere Lektüre zu verschaffen. Hach.

Natürlich: Wer als Autor galt und sich dementsprechend betätigte, der besaß zumeist entweder selbst ein ausreichendes Vermögen oder schrieb mit Hilfe der finanziellen Unterstützung eines Mäzens. Wer nun aber bei solchen Verhältnissen innerlich aufschreit und meint, das sei ja im Vergleich zur heutigen Zeit auch nicht wirklich ideal, der lese sich einmal ein, welche Rechte und Kontrollmöglichkeiten man heutzutage so als Autor einem Verlag überlassen soll.

So hatte auch ein bedürftiger Autor weder finanziell noch anderweitig ein Interesse daran, die buchhändlerische Verbreitung seines Werkes auf einen einzelnen Händler zu beschränken. Im Gegenteil: Je mehr Buchhändler und Privatleute sein Werk kopierten und weitergaben, desto größer waren seine Popularität und die Bekanntheit seines Werkes und desto größer war gegebenfalls auch seine Chance, einen patronus — amicus zu finden, der seine finanziellen Sorgen mehr oder weniger dauerhaft behob.

Dortmund, A.: Römisches Buchwesen um die Zeitenwende, 2001

Eine so alte Erkenntnis. Vergessen, verdrängt wurde sie. Nein, von sich geschoben. Und nun wohnen wir dem umgekehrten Wiederspiel bei, der technischen individuell-automatisierten Kopie. Ob die inzwischen übermächtigen Verleger sie, die Erkenntnis, in absehbarer Zeit vollends wiederentdecken werden? Vermutlich haben sie das schon, wenn nicht alle, dann doch viele. Nur… wer trennt sich schon freiwillig von einmal erhaltenem Geld, von einmal erhaltener und betonierter Macht? Sie nicht. Lernkurven sind eben nicht jedermanns Sache.


Eine Antwort

  1. Legen … wait for it … dary!

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