auch schlafen ist eine form der kritik

Tatü-Blabla?

An mir raste eben ein Einsatzwagen mit Sirene und Blaulicht vorbei. Mal wieder irgendwas passiert. Auf gleicher Höhe sehe ich die Aufschrift des PKW — „Stadtwerke“. Hm. Okay. Mal kurz in die StVO geschaut.

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

§ 38, StVO

Hat einer seiner Rechnung nicht gezahlt und ist nun auf der Flucht? Nach Ordnungsämtern also auch die Stadtwerke? Och komm, hör‘ auf…


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert