auch schlafen ist eine form der kritik

SpOn – Halböffentliches Verständnis

SpOn – Der halböffentliche Prozess

Gisela Friedrichsen schrieb gestern einen Artikel über die Verhandlungen im Fall Jessica. Oder besser gesagt: Über die Unzumutbarkeiten, die man der Presse in Bezug auf die Berichterstattung während des Prozesses entgegenbringen würde.

Daher ist die Öffentlichkeit zunächst einmal über die Hamburger Justiz zu informieren und darüber, dass es im Schwurgerichtssaal der Hansestadt nur 15 feste Plätze für Journalisten gibt. […] Der Rest hat sich hinter einer dicken Glaswand zu versammeln, wo selbst den Hellhörigsten nur Bruchteile von Wortfetzen erreichen. […] Für die Unterrichtung der Öffentlichkeit bedeutet dies, dass der Berichterstatter hinter der Scheibe entweder bei den Kollegen auf den Plätzen „in der ersten Klasse“ abzuschreiben gezwungen ist – oder dass er sich etwas zusammenreimt, was einigermaßen authentisch klingt.

Nun, dass das nicht gerade optimal ist, mag sein. Ja, sogar mehr als verbesserungswürdig. Bestimmt. Und auch die Reaktion darauf, vom betreffenden Richter, ist nicht gerade die, welche man von jemanden in einer solchen Position hören mag. Zumindest die Formulierung lässt doch arg zu wünschen übrig.

„Die Öffentlichkeit“, so der Vorsitzende Richter Gerhard Schaberg auf den Protest der akustisch ausgeschlossenen Zuhörer hin, „hat kein Recht darauf, alles zu verstehen und zu begreifen“.

Ja, man könnte sich empört darüber zeigen. Und vielleicht ist es auch gut so, dass jemand genau das zum Ausdruck bringt. Doch aus welchen Motiven heraus? Friedrichsen bedient sich nämlich recht billiger Effekthascherei. Denn wenn ein Journalist so eine grandiose Steilvorlage bekommt, steht er vor der Qual der Wahl: Entweder man erwähnt dies gar nicht, erwähnt es als kritische Randnotiz, stimmt in die allgemeine Empörung über ein solches Verbrechen mit ein oder vollführt im Aufbau des Artikels eine 180° Wende, um die Empörung mit Hilfe von Verständnis genau auf diese, für die Presse einschränkenden, Umstände umzulenken.

Wofür sich Friedrichsen entschieden hat, ist dem Artikel zu entnehmen:
Man reflektiere die Betroffenheit, Empörung und Wut der Allgemeinheit im ersten Teil des Artikels. Daraufhin füge man die schlechten Bedingungen für die Berichterstattung ein und verbinde diese mit der implizierten Beteuerung, man wolle ja nur objektiv beschreiben und Beweggründe verstehen können. Folgend beschreibt man das, was man – wie schon zuvor erwähnt – von der Verhandlung selber verstehen, „abschreiben“ oder sich selbst „zusammenreimen“ konnte. Dabei werfe man immer wieder hier und da Bemerkungen zu den schon angeprangerten Zuständen ein. Alternativ berichtet man ausführlicheres über die Aussagen der Angeklagten (so sie sich denn dafür als geeignet erweisen) anhand von Mitteilungen der Nachrichtenagenturen, um ein Maximum an Details herauszuholen, die wiederum Interesse vorgeben und somit das eigentliche Statement unterstreichen. Letztlich setzt man zum finalen Hieb an – man hätte besser berichten können, würde man nicht behindert werden.

Toll gemacht, Gisela. Doch sollte man dann nicht mit polemischen Geschwätz daherkommen, welches die noblen Absichten („Ich hätte gern ein wenig […] im Verständnis geworben, soweit dies überhaupt möglich ist. […] Doch leider gehörte ich zu jenen, die kein Recht haben, ‚alles zu begreifen’“.) nicht mehr ganz so eherenwert erscheinen lässt.

Die Öffentlichkeit hat Anspruch darauf zu erfahren, wie sich eine solche, jedermann aufwühlende Tat ereignen konnte, weil Jessicas Tod nicht nur Sache ihrer Eltern und deren Richtern ist. Er geht jeden Bürger dieses Landes an, der auch ein Recht hat zu erfahren, wie der Staat darauf reagiert.

Das erfährt der Bürger. Mit der Urteilsverkündung. Nicht mit der Veröffentlichung jedes einzelnen kleinen, möglicherweise schockierenden, Details. Auf Befriedigung einer wie auch immer gearteten Neugierde – darauf haben Bürger kein wirkliches Anrecht. Egal, wie man es dreht und wendet.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert